Veranstaltungsräume

Mit dem Ziel, das Haus Uckermark zu einem Zentrum für Kultur, Bildung und Tourismus zu entwickeln, werden der Veranstaltungssaal sowie Freiflächen im Bereich des Gartens für kulturelle und touristische Veranstaltungen zur Verfügung gestellt. Wir bitten Sie jedoch zu beachten, dass die Räumlichkeiten im Haus Uckermark nicht für privaten Veranstaltungen gemietet werden können. 

Veranstaltungssaal

Der 85 m² große Veranstaltungssaal mit seinem Blick zum historischen Marktplatz ist für vielfältige Veranstaltungsformate zu nutzen. Ob Lesungen, Präsentationen, Workshops oder Konzerte – der Saal im Erdgeschoss des Haus Uckermark ist modernen Präsentationstechnik ausgestattet und bietet eine angenehme Atmosphäre für seine Gäste. 

Entgelte für die Nutzung von Räumen oder Flächen des haus Uckermark

  1. Für die Nutzung von Gebäude- bzw. Flächenabschnitten des Grundstückes “Haus Uckermark für kulturelle und touristische Veranstaltungen ist auf Grundlage einer Nutzungsvereinbarung ein Entgelt zu entrichten.
  2. Das Entgelt wird als Stunden- oder Tagessatz (bis 24 Stunden) erhoben.
  3. Die vereinbarte Nutzungszeit schließt Auf- und Abbauzeiten mit ein. Der Nutzer kann zu den Veranstaltungstagen für die organisatorischen Vorbereitungen zusätzliche Nutzungstage vereinbaren.
  4. Wird die Nutzungszeit überschritten, so erhebt die Stadt ein Nachentgelt entsprechend der tatsächlich entstandenen Zeit.
  5. Die Entgelte beinhalten die Kosten für den Verbrauch von Strom und Wasser im Rahmen des üblichen Tagesverbrauches. Darüber hinaus gehender Verbrauch wird in Rechnung gestellt.
  6. Zusätzliche Leistungen (Auf- und Abbau von Mobiliar, Reinigung von Tischwäsche etc.) werden nach Aufwand bzw. Leistungsumfang gesondert in Rechnung gestellt.
  7. Zusätzlich kann die Stadt für die Nutzung – dem Risiko angemessen – einen Sicherheitsbetrag einfordern. Der Sicherheitsbetrag kann vom Vermieter insbesondere für auftretende Schadensfälle und für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes des Mietobjektes verwendet werden.
  8. Weitere Serviceleistungen (z.B. Veranstaltungsbetreuung, Kartenverkauf, Werbung) sind in dem Entgelt nicht enthalten.
  9. Die gemieteten Gebäude- bzw. Flächen sind im ordentlichen Zustand an den Vermieter zurück zu geben. Für Müll- und Abfallentsorgung ist der Nutzer auf eigene Kosten verantwortlich.
  10. Das zu zahlende Entgelt muss spätestens 7 Tage vor Beginn der Nutzung auf dem in der Nutzungsvereinbarung angegebenen Konto der Stadt eingegangen sein.
  11. Entgelte für die Nutzung von Gebäude- bzw. Flächenabschnitten des Grundstückes „Haus Uckermark“
  • Saal (Fläche ca. 80 m²)
    • je Stunde: 50,00 Euro
    • je Tag: 200,00 Euro
    • je weiteren Tag: 100,00 Euro
  • Außenfläche je Flächenabschnitt
    • je Stunde: 40,00 Euro
    • je Tag: 160,00 Euro
    • je weiteren Tag: 80,00 Euro
  • Außenanlage gesamt
    • je Stunde: 60,00 Euro
    • je Tag: 240,00 Euro
    • je weiteren Tag: 120,00
  • Zusätzliche Leistungen: nach Aufwand
Nach oben scrollen
Scroll to Top